Ehevertrag/Einigung

Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Vor einer Eheschließung ebenso wie während der Ehe oder zur Regelung der Trennungsmodalitäten. Der Abschluss eines Ehevertrages oder einer Einigung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen unterliegt verschiedenen Formvorschriften sowie inhaltlichen Voraussetzungen. Informieren Sie sich in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall.