Güterrecht

Wenn Sie bisher keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie höchstwahrscheinlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ob dies angesichts Ihrer persönlichen Vermögens- und Eigentumsverhältnisse günstig ist oder abweichende Regelungen angezeigt wären, erläutere ich Ihnen gern. Ebenso kann ich Sie über Ihre Rechte bei der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen von Trennung und Scheidung aufklären.