Internationales Familienrecht

Auch wenn Sie schon lange in Deutschland leben, kann es sein, dass das Recht eines anderen Staates in Ihrem Fall Anwendung findet. Deutsche Gerichte sind in manchen Fällen verpflichtet, die familienrechtlichen Vorschriften eines anderen Staates anzuwenden. Zu diesen speziellen Fragen berate ich Sie gern wie auch in Fragen des Unterhaltes (der Vollstreckung) und des Sorge-/Umgangsrechtes mit internationalem Bezug.