
Mein Ziel ist es, die Beeinträchtigung von Kindern durch Streitigkeiten der Eltern möglichst gering zu halten. Wann immer es machbar scheint, versuche ich eine außergerichtliche Einigung mit allen Beteiligten zu erzielen. Aber auch bei einem gerichtlichen Verfahren verliere ich die Rechte der Kinder nie aus den Augen.
Die Rechte der Kinder sind in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber erheblich gestärkt worden. Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 gibt es den sog. Anwalt des Kindes. Die persönliche Anhörung der Kinder in allen Verfahren des Umgangs- und Sorgerechtes ist vorgesehen. Nach der neuesten Verfahrensreform des FGG von 2008 muss der erste Termin in Verfahren über den Umgang oder den Aufenthalt eines Kindes binnen eines Monats nach Antragstellung erfolgen.