Kosten

Bevor ich den Aufwand Ihres Anliegens richtig einschätzen kann, empfehle ich ein erstes persönliches Gespräch. Ich werde Sie an diesem Termin bereits fundiert beraten und berechne deshalb eine Pauschale, die sich nach Fall und Fachgebiet richtet. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail, damit ich Ihnen ein Angebot machen kann.

Gerichtliche Verfahren rechne ich grundsätzlich nach den Gebührentabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Scheuen Sie sich nicht, gleich zu Beginn des Mandatsverhältnisses nach den voraussichtlich entstehenden Kosten zu fragen.

Die Gebühren für meine außergerichtliche Vertretung sind verhandelbar und werden in der Regel im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung schriftlich festgelegt.