Scheidungsverfahren

Es ist möglich, im Falle einer einvernehmlichen Trennung das Scheidungsverfahren mit einem gemeinsamen Rechtsanwalt durchzuführen. Der Rechtsanwalt vertritt jedoch aus standesrechtlichen Gründen nur einen der beiden Ehepartner.

Die Dauer des Verfahrens hängt von den individuell zu regelnden Scheidungsfolgen ab. Dazu gehören der Versorgungsausgleich, der Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Umgangs- und das Sorgerecht sowie das Güterrecht.

Manchmal gibt es im Zuge einer Trennung Probleme mit Übergriffen und/oder Stalking. Hier haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, sondern auch einstweilige Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen. Ich werde Sie bei Bedarf auch durch derart unangenehme Phasen begleiten.