
Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich bei einem monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten bis € 5.100,- nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens sollten Sie Experten überlassen, da es in der Regel erheblich von den tatsächlichen Auszahlungsbeträgen oder von den steuerlich festgestellten Einkommensbeträgen abweicht. Auch hier ist jeder Einzelfall und jede besondere Familienkonstellation zu beachten.
Mit der Unterhaltsreform von 2008 hat sich einiges geändert. Ein Beispiel: Der Elternteil, der die Kinder betreut, kann jetzt seinen eigenen Unterhaltsanspruch ab dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes verlieren.
Lassen Sie sich ausführlich beraten und treffen Sie am besten Regelungen, solange die gemeinsame Freude an den Kindern überwiegt.