
Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung der Rentenanwartschaften und wird von Amts wegen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durchgeführt. Auch für den Versorgungsausgleich können von den Ehegatten einvernehmlich Regelungen getroffen werden. Aber selbst bei Einvernehmlichkeit müssen Sie mit einem langen Verfahren rechnen, weil die Einholung der Rentenauskünfte bei den Versicherungsträgern einige Zeit in Anspruch nimmt.